Insolvenzrecht

Wir beraten Unternehmen, deren gesetzliche Vertreter und Überwachungsorgane sowie Unternehmer in eigenen Krisenzeiten und in krisenbelasteten Geschäftsbeziehungen. Dabei richten wir unseren Blick nach vorne, aber auch nach links und rechts, um alle Risiken und Haftungsaspekte im Blick zu behalten. Die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht stehen dabei im Vordergrund. Wir beraten Unternehmen beim Umgang mit Kunden in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, bei der Absicherung der notleidenden Geschäftsbeziehung und treffen Vorbereitungsmaßnahmen, falls Insolvenzanfechtungen, Vorstands- oder Aufsichtsrats- bzw. Geschäftsführerhaftungen (Organhaftung) zu befürchten sind.

Ist der Kunde oder Lieferant unserer Mandanten (drohend) insolvent, vertreten wir Unternehmen gegenüber dem Insolvenzverwalter und machen alle denkbaren Rechte (Aus- und Absonderungsrechte aus Sicherheiten) geltend.  Werden Rückzahlungs- oder Herausgabeansprüche geltend gemacht, verteidigen wir Sie dagegen. 

Gerät unser Mandant in eine Krise, beraten wir die Gesellschafter und die gesetzlichen Vertreter und Überwachungsorgane bei notwendigen Maßnahmen oder einer beabsichtigten Sanierung. Dabei greifen wir auf die Expertise ausgewählter und erfahrener Ökonomen oder Sanierungsberater aus unserem Netzwerk zurück. Soll das operative Geschäft oder ein Teilbereich veräußert werden, stehen wir mit unserer Transaktionserfahrung zur Seite.

Im Insolvenzrecht entscheidet die Zeit. Wir sind schnell und erfahren. Wir beraten ohne Wenn und Aber. Wir sind Ihr kompetenter und engagierter Ansprechpartner vor allem zu folgenden Themen:

  • Beratung in der Krise
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Abwehr oder Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen (Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten, Vertreter von Stiftungen und Genossenschaften, Geschäftsführerhaftung)
  • Organpflichten in der Krise
  • Distressed M&A
  • Internationale Lösungen, Aspekte und Möglichkeiten einer Konzerninsolvenz
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen D&O-Versicherungen
  • Abwehr sonstiger Haftungsansprüche (Insolvenzverwalter und sonstige
    Berater)
  • Sanierungsberatung (Fortführungsprognosen, Sanierungskonzepte)

Der Lebenszyklus eines Unternehmens ist von Veränderungen geprägt. Krisen und Sanierungen gehören oft ebenso dazu wie Erfolge und Expansionen. Eine Änderung der Gesetzgebung oder politische Krisen reichen manchmal aus, um Veränderungen zu veranlassen. Insbesondere bei inhaber- und familiengeführten Unternehmen bedeuten Veränderungen auch Loslassen. Es gibt hier keine Standards, sondern nur die richtige Lösung für Ihr Unternehmen und dahinterstehende Persönlichkeiten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Auch bei bestem Willen und perfekter Planung lassen sich Streitigkeiten oder Fragen der Organhaftung gerade in Krisenzeiten nicht immer vermeiden. Denken Sie daran: Es muss immer einen Schuldigen geben. Streitigkeiten sind nicht nur nervenzehrend, sondern auch kostspielig und langwierig. Vorbereitung und Schnelligkeit sind hier oft entscheidend.

Gleich, welches Problem Sie zu lösen haben: wir vertreten und beraten Sie stets mit Herzblut und Augenmaß, um das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.