Ferox Legal hat bei der Abwehr von Organhaftungsansprüchen wegen angeblich verspäteter Insolvenzantragsstellung in 2. Instanz vor dem OLG Karlsruhe einen Erfolg erzielt. Nachdem das LG Karlsruhe der Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen ehemaligen Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens aus dem Bereich der Geothermik auf Zahlung von knapp 7 Mio. EUR vollumfänglich stattgab, wurde die Klage gegen den von Ferox Legal vertretenen Geschäftsführer nunmehr durch das OLG Karlsruhe vollumfänglich abgewiesen.
Der Rechtsstreit wurde bei Ferox Legal in der Berufungsinstanz federführend durch den Partner Harald C. Knittel betreut, welcher das Mandant bereits in seiner vormaligen Kanzlei bearbeitete und bei Ferox Legal fortführte. In rechtlicher Hinsicht bemerkenswert ist, dass sich das OLG Karlsruhe der Auffassung anschloss, dass die durch den Insolvenzverwalter erfolgte Darstellung einer vermeintlichen Zahlungsunfähigkeit der späteren Insolvenzschuldnerin unschlüssig ist, obwohl dieser sich auf ein Privatgutachten stützte, welches auf Grundlage der Buchhaltung der Insolvenzschuldnerin erstellt worden sein soll. Im Zuge der Berufungsinstanz konnten jedoch zahlreiche Widersprüche und Unstimmigkeiten herausgearbeitet werden.
Der Rechtsstreit belegt, dass es gerade in Fällen der Organhaftung sinnvoll sein kann, ein für die Geschäftsführung ungünstiges und vermeintlich eindeutiges erstinstanzliches Urteil überprüfen zu lassen. Ferox Legal verfügt über die entsprechende Expertise, die Erfolgsaussichten für die Abwehr von Organhaftungsansprüchen zu bewerten und dies auch im Prozess umzusetzen.